Februar 1990. Das Ende der DDR ist nur noch eine Frage der Zeit. In Ostberlin beschäftigen sich Bürgerrechtler mit der Frage, wem das sogenannte Volkseigentum einmal gehören soll. Ihr Vorschlag: "Umgehende Bildung einer Treuhandanstalt zur Wahrung der Anteilsrechte der DDR-Bürger am Volkseigentum der DDR." Die Menschen sollen etwas von dem zurückbekommen, was sie in 40 Jahren erarbeitet haben. Jeder Bürger soll einen Anteilschein erhalten, der ihn zu einem Eigentümer "von einem Sechzehnmillionstel des DDR-Vermögens" macht. Doch es kommt ganz anders Bereits zwei Wochen später legt die Regierung unter Ministerpräsident Hans Modrow tatsächlich einen Gesetzentwurf über die Bildung einer Treuhandanstalt vor. Ein entscheidender Passus fehlt allerdings: Von einer Verteilung des Vermögens ist nicht mehr die Rede.