Geständnis war der einzige Beweis - Höchststrafe für den Mord an Merle S. Von Barbara Kotte Kiel - Die Jugendkammer am Landgericht Kiel verurteilte den 22jährigen Andreas L. aus Preetz zur höchstmöglichen Jugendstrafe: zu zehn Jahren Haft wegen Mordes an der 13-jährigen Merle S.. Er erstach sie am 29. August 1982 aus Wut über eine Zurückweisung unweit ihres Elternhauses in Schellhorn bei Preetz. Während das Urteil dem Antrag des Staatsanwaltes entspricht, hatte der Verteidiger auf Freispruch plädiert, "weil nicht feststeht, daß Andreas L. der Täter ist". Bis zur Urteilsverkündung herrschte im überfüllten Gerichtssaal ungewöhnliche Spannung: Bis zuletzt waren Zweifel geblieben, ob das Urteil auf die Höchststrafe oder auf Freispruch lauten würde. Andreas L. selbst hatte bei seiner Festnahme im November 1984 ein umfangreiches Geständnis abgelegt, das er in mehreren Vernehmungen ergänzt, aber in der Hauptverhandlung schließlich widerrufen hatte. Dieses Geständnis war für das Gericht das einzige Beweismittel gewesen. Der Junge aus dem Obdachlosen-Milieu hatte genau geschildert, wie er Merle - die Arzttochter das erste Mal sah, wie er für sie schwärmte, wie er ihr am Tattag wiederbegegnete, wie sie ihn anfangs freundlich grüßte und später brüsk abwies: "Hau ab, du stinkst!" Da habe er ihr aufgelauert, sie in einen Knick gezogen und aus Wut erstochen. Das Motiv, hieß es in der Urteilsbegründung, sei so, wie es genau auf den Angeklagten passe: "Er, der auf der Schattenseite des Lebens stand, traf auf die blonde Merle von der Lichtseite. Wegen seines geringen Selbstwertgefühls war er für Kränkungen besonders empfänglich und reagierte unberechenbar." Er habe Merle aus nichtigem Anlaß und niedrigen Beweggründen getötet. Im zweiten Verfahren konnte das Revisionsgericht keine niederen Beweggründe mehr erkennen. Der Täter wurde 1986 zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Siehe Artikel zum 2. Verfahren im Hamburger Abendblatt vom 2
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Katharina Brauren | Guest Star |