Nachspiel Der Täter war mit der seelischen Belastung, die mit der Tat einherging, nicht mehr fertiggeworden und hatte sich im September 1984 in Frankfurt bei der Polizei gemeldet und ein Geständnis abgelegt. Da er zur Tatzeit noch nicht 21 Jahre alt war, fand die Verhandlung vor der Darmstädter Jugendstrafkammer statt, die ihn im Juli 1985 zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilte. Zudem wurde dem Täter durch ein entsprechendes psychologisches Gutachten eine erhebliche Störung des Selbstwertgefühls und ein verringerter Reifegrad attestiert. Der Täter war Stammkunde im Laden und wollte eigentlich Turnschuhe kaufen. Der Überfall war ein spontaner Entschluss des Täters, danach tötete er die Ladeninhaberin wegen der Verdeckung einer Straftat. (Quelle: FAZ Artikel vom September 1984 und Juli 1985)