Ob Begnadigung oder Neubewertung der Straftaten: In den Wirren der Wendezeit kamen viele gewalttätige Schwerverbrecher aus DDR-Gefängnissen frei. Einige wurden schnell rückfällig. Vor der Wiedervereinigung mussten Justiz und Strafvollzug der beiden deutschen Staaten aneinander angepasst werden. Verantwortliche entschieden, wer in der DDR zu Unrecht verurteilt worden war, wer freikommen sollte. Es gab Entscheidungen mit schrecklichen Folgen.