In der der DDR wurde gleich mit ihrer Gründung der Bau von Ferienkomplexen zur Pflicht, schrieb doch die Verfassung das Recht jeden Bürgers auf Urlaub fest. Die Dokumentation wirft einen prüfenden Blick zurück auf die architekturästhetische und soziologische "Haltbarkeit" des damals Gebauten.