Tatortbegehung am Pier des BGS-Hafens in Neustadt: Vivi Ulbricht wird des Mordes aus Habgier an ihrem älteren Ehemann beschuldigt. Um den Tathergang nachzuvollziehen, veranlasst Dr. Olaf Bräuer, Vivi Ulbrichts Anwalt, einen Orts-termin, bei dem seine Mandantin, die Staatsanwältin und Einsatzleiter Hermann Gruber sowie Kapitän Ehlers als Zeugen anwesend sind. Ehlers berichtet, dass sie bei einer Patrouillenfahrt eine führerlose Yacht in Landnähe entdeckten. Nach mehreren unbeantworteten Funkrufen setzten Ehlers und ein Teil seiner Crew zur Yacht ‚Lissy‘ über. Unter Deck trafen sie dann auf die sichtlich verstörte Vivi mit blutverschmierter Kleidung, die zunächst nicht ansprechbar schien. Bei näherer Untersuchung der Yacht fand die Küstenwache die von Stichwunden übersäte Leiche von Herbert Ulbricht. Seltsam ist, dass die Mordwaffe bisher nicht ge-funden werden konnte. Während Ehlers’ Ausführungen kommt es zu einem folgenschweren Zwischenfall: Vivi bricht zusammen und entreißt plötzlich einem BGS-Beamten die Dienstwaffe. Ihr gelingt die Flucht und gemeinsam mit Gruber, den sie als Geisel genommen hat, verlässt sie auf der Yacht ‚Lissy‘ den Hafen. Sofort nimmt die Küstenwache mit der ‚Albatros‘ die Verfolgung auf. Unablässig versucht inzwischen Gruber, die Entführerin zur Aufgabe ihrer aussichtslosen Aktion zu bewegen – doch vergeblich. Während der Flucht jedoch kommen bei Gruber Erinnerungen auf, denn vor nicht all zu langer Zeit stand er selbst unter Mordverdacht, und der Fall von Vivi weist deutliche Parallelen zu seiner eigenen Geschichte auf. Der korrekte Einsatzleiter gerät in einen riskanten Zwiespalt. Einerseits will er der verzweifelten jungen Frau helfen, andererseits hindert ihn sein Berufsethos daran, sie auf ihrer Flucht an die dänische Grenze zu unter-stützen. Eines steht für ihn allerdings fest: Er will um jeden Preis nach Beweisen für die Unschuld von Vivi suchen, auch wenn er sich damit am Rande der Legalität