Speaker: derPUPE Ziel des Vortrages ist es, einen Überblick über die neuen aus der Datenschutzgrundverordnung entstehenden Rechte von Betroffenen (also Du mein*e junge*r Jedi) zu geben und dabei aufzuzeigen, an welchen Stellen Musik für uns drin sein kann. Die Ausgangslage ist: Im Mai 2018 wird die Datenschutzgrundverordnung in Kraft treten und bis zu diesem Zeitpunkt sind entsprechende Umsetzungen in Institutionen und Firmen zu implementieren. Die DSGVO bringt für uns alle einige neue bzw. erweiterte Rechte gegenüber Institutionen/Organisationen mit, welche es aktiv zu nutzen gilt. Unter der These, daß es durch die signifikante Erhöhung von Straf-/Bußgeldsanktionen bei Datenschutzverstößen zu einer Erhöhung der „Datenschutz-Compliance-Bereitschaft“ in Firmen kommen wird, ergeben sich spannende Möglichkeiten für Aktivisten auf dem Spielfeld, mit dem Schwert der Transparenz positiv auf das Bruttosozial-Datenschutzniveau einzuwirken, indem Druck durch Erhöhung des Penalty-Risikos aufgebaut wird. Die DSGVO soll die in die Jahre gekommene Datenschutzrichtlinie 95/46/EG nicht nur ersetzen, sondern endlich für die lange angestrebte Vollharmonisierung sorgen. Hierzu setzt sie unmittelbar für alle Mitgliedsstaaten anwendbares Recht. Am 14. April 2016 ist die von Kommission, Rat und Parlament erarbeitete Kompromissfassung der bisherigen Entwurfstexte verabschiedet worden. Zu den wesentlichen Neuerungen gehören demnach umfassende Transparenzpflichten, das Recht auf Vergessenwerden, das Recht auf Datenportabilität, eine Niederlegung der Grundsätze von Datenschutz „by design“ und „by default“ sowie ein ausgesprochen drastisches Sanktionsregime. Betroffenenrechte sind Ansprüche und Gestaltungsmöglichkeiten, die den Berechtigten aufgrund ihrer Betroffeneneigenschaft zukommen und einen hinreichend konkreten, idealerweise vollstreckungsfähigen Inhalt besitzen. Die beabsichtigte Stärkung der Betroffenenrechte erschöpft sich nicht allein