Bahnhofsgaststätte in Lage bei Detmold; aufsässiger Gast; Gastwirtin wird von Polizeistation zurechtgewiesen, dass die 110 nur in Notsituationen zu wählen ist - später kommt es darum zu schlimmem Missverständnis. Gastwirtspaar hat zwei Schäferhunde, die die Nächte in der Wirtschaft verbringen, da schon mehrfach eingebrochen wurde. Gastwirt hat die Hunde so abgerichtet, dass sie nicht in die Küche gehen (wegen Gewerbeaufsicht). Zwei Männer steigen nachts durch das Küchenfenster ein, Gastwirt sieht nach. In der Küche kommt es zur Konfrontation - die Hunde helfen ihrem Herrn nicht, betreten die Küche nicht. Die Gastwirtin sucht die Nummer der Polizeiwache, traut sich nicht die 110 zu wählen, da sie bei letzten Mal ermahnt wurde - verwählt sich. Gastwirt wird mit dem Messer verletzt, ringt mit dem Täter. Täter entkommen! Konfuses Gastwirtspaar! Bei einer späteren Gegenüberstellung identifiziert der Gastwirt einen falschen Täter.