Nachspiel Der Hauptverdächtige, der z. Zt. der Ausstrahlung bereits in U-Haft saß, wurde von dem Mordvorwurf freigesprochen. Dieser konnte ihm durch die Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen werden. Der Angeklagte Richard F. wurde wegen Urkundenfälschung und Unterschlagung vom Landgericht Augsburg zu drei Jahren und 6 Monaten verurteilt. Im 'Hamburger Abendblatt' wurde mehrmals vom Prozess gegen Richard F. berichtet. Siehe auch Artikel vom 24.11.1983: 'Anklage: Geliebte umgebracht, um Millionen zu erben' Nach dem in Aktenzeichen XY gezeigten Filmfall kamen noch weitere Indizien an das Tageslicht, die Richard F. mit der Tat schwer belasteten, am Ende aber anscheinend doch nicht zur Verurteilungen wegen Mordes genügten. Unter anderem: 1. Ein gefälschtes, handgeschriebenes Testament, das Richard F. dem Landsberger Nachlassgericht präsentierte, das ihn und seinen elfjährigen Sohn als Alleinerben des Millionenvermögens auswies. 2. Gefälschte Unterschriften vom Verdächtigen für Blankovollmachten, Schecks und Überweisungen, mit denen 23.000 DM von den Konten der Renate E. abgehoben wurden. 3. Der Beweis, dass Richard F, nachdem er von der französischen Polizei heimgeschickt wurde, in einer Münchner Bar ausgiebig feierte und dabei den 'Animierdamen' Sekt im Werte von 1400 DM spendierte. Die Staatsanwaltschaft formulierte das Motiv wie folgt: 'Richard F. hatte wegen Weibergschichten Streit mit seiner Gönnerin und musste einen Rausschmiss aus dem warmen Nest befürchten.' Am Ende wurde Richard F. 'nur' wegen nachgewiesener Urkundenfälschung und Unterschlagung verurteilt. Der Mord bleibt weiterhin unaufgeklärt.