Die Witwe Wilhelmine Lührs bekommt nur eine spärliche Rente und ist deshalb auf Nebenverdienste angewiesen. Sie bedient sich allerdings eines Mittels, das strafbar ist: des gewerbsmäßigen Kartenlegens. Eines Tages erscheint bei ihr der Landwirt Henck aus Schandeloh. Er will seiner Frau, einem richtigen Hausdrachen, mithilfe der Karten einen gehörigen Schrecken einjagen. Frau Lührs zögert anfangs, aber Schinken, Mettwurst und Geld stimmen sie schließlich um. Sie fährt nach Schandeloh und legt Frau Henck so die Karten, wie es deren Mann gewünscht hatte. Doch der Schwindel fliegt auf und Frau Lührs muss vor Gericht. Vor dem Amtsrichter Dr. Kleinfisch gelingt es der gewitzten Wilhelmine, ihre „Weisheiten“ aus vielen Quellen, aber nie aus den verbotenen Karten, zu beziehen. Da fällt eine Bestrafung schwer … (Text: NDR)